Cybermobbing, Zivilcourage

Vortrag des Polizeipräsidiums Mainz für alle 11. Klassen des Wirtschaftsgymnasiums und der höheren Berufsfachschule

An drei Vormittagen im September 2022 besuchten die Einstellungsberaterin Frau Lang, Frau Nägel und Kriminalhauptkommissar Busam die GSW, um alle SchülerInnen der 11. Klassen für die Gefahren und Auswirkungen von Cybermobbing zu sensibilisieren und ihnen einfache Möglichkeiten der Zivilcourage aufzuzeigen.

Frau Lang informierte zunächst über die Polizei als Arbeitgeber sowie die Ausbildungsmöglichkeiten. Sie ist eine unserer Ansprechpartnerinnen im Rahmen der Bildungspartnerschaft mit dem Polizeipräsidium.

Anschließend ging Herr Busam von der zentralen Präventionsstelle intensiv auf die Cyberkriminalität ein. Mobben im Internet beginne immer mit Hänseleien in der Schule, gefolgt von Beleidigungen im Netz, die der Betroffene oft nicht erzähle und im schlimmsten Fall sein Leben beende. Anhand eines realen Falls aus Österreich klärte der Kriminalhauptkommissar die ZuhörerInnen über die Gesetzeslage sowie die Auswirkungen von Mobbing auf die Familie auf, die die Auswirkungen der „geliketen“ Hetze im Netz nicht hinnehmen müsse, sondern die Polizei einschalten könne. Der vermeintlich anonymen Beleidigung Einzelner oder Gruppen im Internet könne die Polizei nachgehen, da es sich hierbei um Straftatbestände handele.

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu Österreich zwar keinen Paragraphen für Cybermobbing, wohl aber Paragraphen für das Stalking, die Beleidigung, die üble Nachrede, die Verleumdung, die Nötigung, die Erpressung, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und die Verbreitung pornografischer, jugendpornografischer und kinderpornografischer Schriften. Im Verdachtsfall sei die Polizei berechtigt, Wohnungen zu durchsuchen und elektronische Geräte sicherzustellen, die von EDV-Spezialisten der Polizei auf ihre Daten hin untersucht würden. In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Herr Busam warnte alle SchülerInnen der GSW davor, in Internetgruppen unangenehme oder heimlich aufgenommene Fotos Anderer weiter zu versenden, aber auch eigene anzügliche Bilder einzustellen, die später in die falschen Hände geraten könnten.

Im Anschluss ging Frau Nägel auf das Erkennen von Straftaten ein. Der Mut der Bürger, die Zivilcourage, äußere sich in deren Aufmerksamkeit, dem Hinschauen und Tätigwerden. Jeder könne, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, die 110 wählen und Name, Ort, Ereignis und Täter beschreiben. Jeder müsse helfen, sich um die Opfer kümmern, andere um Mithilfe bitten und später als Zeuge aussagen.

Auch beim Cybermobbing sei Zivilcourage möglich, indem man mit den TäterInnen sprechen, die Opfer informieren und schützen und die Polizei einschalten könne. Auch Frau Nägel warnte insbesondere vor den Gefahren des Sexting. Das Versenden eigener Nacktbilder sei zwar erlaubt, aber nicht das Weiterleiten solcher Bilder Anderer. Die Kriminellen gingen teilweise so weit, ein Fake-Profil einzurichten, um Einzelne zur Herausgabe eigener Bilder zu bringen. Dem könne die Polizei nachgehen. Abschließend zeigte Frau Nägel den SchülerInnen in einem kurzen Film, welche Macht ihr Handy als Waffe hat.

Die SchülerInnen hörten während des Vortrags aufmerksam bei dem sie betreffenden Thema zu und nutzten vielfach die Gelegenheit Rückfragen zu stellen. Die Inhalte des Vortrags werden die Klassen im IV-Unterricht weiterbesprechen, wenn es um die Rechtslage der Verbreitung von Informationen im Internet geht.

Ein herzliches Dankeschön gilt den ReferentInnen der Polizei für ihre präventive Arbeit an unserer Schule.