Lockdown und kein Praktikum?
Teilnahme am Trinkbrunnenwettbewerb als Praktikumsersatzleistung
In der Höheren Berufsfachschule sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ein Tagespraktikum zu absolvieren, welches während des Lockdowns in vielen Betrieben nicht erfolgen kann. Die Schule muss den Betroffenen eine Praktikumsersatzleistung ermöglichen und somit jede Woche eine Aufgabe zur Verfügung stellen, die der betrieblichen Praxis entspringen könnte und einen Arbeitstag ausfüllt.
Frau Bück dachte sich für die Klasse HBFW 19d für einen Praktikumstag ein kleines Projekt im Rahmen des Lernfelds Marketing aus, welches mit der tatsächlichen Teilnahme am Trinkbrunnenwettbewerb endete. Durch den Wettbewerb und die Chance auf einen Gewinn stieg die Motivation der Klasse eine herausragende Praktikumsersatzleistung zu erbringen.